Baugrundstücke in Geltolfing am „Kreuzäcker III“ (kein Bauzwang) (Bsp. Parzelle 15)

3 Fotos und Anhänge ansehen
Gerl Immobilien
Kolbstraße 2, 94315 Straubing
Johannes Kerscher
Teilen

Baugebiet

Baugebiet

Baugebiet

Baugrundstücke in Geltolfing am "Kreuzäcker III" (kein Bauzwang) (Bsp. Parzelle 15)

Eckdaten

  • Art Grundstücke
  • Lage 94330 Aiterhofen
  • Kaufpreis 120.500,00
  • Grundstück ca. 305
  • Bezugstermin Bebauungsplan ist genehmimgt
  • Bebaubar nach Bebauungsplan
  • Erschließung Voll erschlossen
  • Kurzfristig bebaubar ja
  • Immobilien-ID 135507811

Immobilie

Es entsteht derzeit ein neues Baugebiet am Kreuzäcker III in der Gemeinde Aiterhofen, Ortsteil Geltolfing.
Hierbei handelt es sich um ein reines Wohngebiet.

Auf diesem Grundstück stehen 29 Parzellen, mit unterschiedlichen Bebauungsmöglichkeiten (Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften, Kettenhäuser, Reiheneckhäuser und Mehrfamilienhäuser) zum Kauf zur Verfügung. Ideal geeignet für Eigennutzung oder auch als Kapitalanlage. Die Einzelgrundstücke können auch zu einem größeren Grundstück zusammengelegt werden (hier reicht dann ggf. ein Hausanschluss).

Hinweis:
Bei Reihenhäusern oder Doppelhäuser wird jedes Haus separat angeschlossen (z.B. Doppelhaushälfte).
Kein Fernwärmeanschluss vorhanden.

Der Kaufpreis der Grundstücke variiert je nach Bebaubarkeit:
– 395,00 €/m² EFH, RH, DHH
– 425,00 €/m² MFH

Lage

Die einzelnen Grundstücke befinden sich in der Gemeinde Aiterhofen im Ortsteil Geltolfing, einem kleinen Vorort Straubings. Der historische Straubinger Stadtplatz ist nur 15 Fahrminuten entfernt. Hier findet man zahlreiche Restaurants und Cafés, die zum Verweilen einladen, sowie eine große Anzahl von Freizeitaktivitäten.
In der Ortschaft Aiterhofen befinden sich alle Geschäfte des täglichen Bedarfs (z.B. Bäcker, Metzger, Lebensmittelgeschäfte, Banken etc.). Um das Baugrundstück führt ein Fahrradweg Richtung Straubing und Oberschneiding.
Außerdem hat man eine gute Anbindung über die Bundesstraßen B20 und die B8 an die Autobahn A3 Richtung Regensburg und Passau.

Erschließung:
– erschlossen
– Kanal und Anschlussgebühren enthalten
– baureif vorbereitet
– Glasfaseranschluss
– Wasseranschluss
– kein Bauzwang
– Regenwasserzisterne ist vorhanden und wird separat in Rechnung gestellt
– kein privater Schmutzwasserkanal

Erschließung/Kosten:
Alle Erschließungskosten sind bereits im Kaufpreis enthalten. Zusätzlich in Rechnung gestellt wird der private Schmutzwasserkanal bis zum Hausanschlussschacht mit einem Beispielangebot von 2.506,08 € netto (siehe Anlage 1) und die Kosten für die private Regenwasserzisterne mit einem Beispielangebot von 5.143,76 € netto (siehe Anlage 2).
Die Kosten für die Grundstücksanschlüsse Wasser sind im Kaufpreis enthalten. Für die weiterführende Verlegung der Wasserleitung ins Gebäude muss der Wasserzweckverband Straubinger-Land direkt beauftragt werden. Die Abrechnung hierfür erfolgt direkt mit dem Wasserzweckverband.
Die Grundstücke werden mit Glasfaserleitungen bis ins Gebäude erschlossen. Die Kosten sind im Kaufpreis enthalten.
Hinsichtlich Lärmschutzes sind die Vorgaben des Bebauungsplans zu beachten.

Bebaubarkeit

Das Baugebiet unterteilt sich in 4 Wohnabschnitte:
– WA 1–> Kettenhäuser
– WA 2 –> Einfamilienhäuser oder Doppelhaushälften
– WA 3 –> Mehrfamilienhaus
– WA 4 –> Reihenhaus

Unterteilung Wohnabschnitte:
– WA 1–> Kettenhäuser (2 Vollgeschosse)
– Einzelhäuser mit max. 1 Wohneinheit und Doppelhäuser
– WA 2 –> Einfamilienhäuser oder Doppelhaushälften (max. 2 Vollgeschosse)
– Einzelhäuser mit max. 2 Wohneinheiten und Doppelhäuser
– WA 3 –> Mehrfamilienhaus (2 Vollgeschosse)
– 1 Einzelhaus mit max. 4 Wohneinheiten
– WA 4 –> Reihenhaus (3 Vollgeschosse)
– Hausgruppe mit 5 Reihenhäusern mit einer Wohneinheit je Teilgebäude

Bauvorgaben:
– je nach Bauabschnitt EFH/ DHH/ MFH/ RH
– 40% der Grundstücksfläche darf jeweils bebaut werden. Eine Überschreitung ist durch Grundflächen von Garagen und Stellplätzen mit Ihren Zufahrten, sowie von Nebengebäuden bis zu 50v. Hundert ist möglich.
– Keller oder Tiefgarage sind zulässig.

Sonstiges

SONSTIGES
Garagen & Nebengebäude:
– Die Lage, Größe und Ausrichtung sind im Bebauungsplan vorgegeben.
– Stauraum- und Stellplatzflächen sowie Garagenzufahrten sind wasserdurchlässig (Schotter, Schotterrasen, Rasengittersteine, Rasenpflaster oder ähnliches) auszuführen.

Dachform und Material (Ziegeldach) ist lt. Bebauungsplan wie folgt vorgeschrieben:
– WA 1 ausschließlich symmetrisch geneigte Satteldächer. Alle Dächer auf den Parzellen 1-15 müssen die gleiche Dachneigung aufweisen.
– WA 2,3 und 4 sind Satteldächer symmetrisch geneigt, Walm und Krüppelwalmdächer 20°- 38°Neigung, Pultdächer einfach oder versetzt 5°- 20°Neigung und Flachdächer 0-6°Neigung möglich.
– Als Dacheindeckung sind kleinformatige Dachplatten aus Ziegel oder Beton, in roten, braunen oder anthrazitfarbenen Tönen zulässig. Blecheindeckungen sind mit mattem Blech auszuführen.
– Flachdächer sind nur mit dauerhafter Begrünung erlaubt.
– Solar- und Photovoltaikanlagen sind erlaubt und erwünscht und in der gleichen Neigung wie das Dach auszuführen.

Lärmschutzmaßnahmen (z.B. Fenster, etc.) sind lt. Bebauungsplan zu beachten:
– Darüber hinaus wurde im Zuge der Erschließung ein 3m hohe Lärmschutzwand entlang der B8 errichtet.
– Bei der Anordnung der besonders schutzbedürftigen Räume, (Schlafen, Wohnen Essen) die besonderen Vorgaben im Bebauungsplan zu beachten. Diese Räume sind an der von der Straße abgewandten Seite zu planen. Dies betrifft vor Allem die Parzellen 1-15.

– Höhe und Baulinie sind im Bebauungsplan vorgegeben
– erforderliche Erschließung (z.B. Zisterne) lt. Bebauungsplan vorgeschrieben und ausgeführt

Fassadengestaltung individuell möglich:
– Glatte Putzoberflächen in hellen Tönen. Grelle Farbtöne sollten vermieden werden. Auf regions- und ortsuntypische Materialien zur Fassadengestaltung sollte verzichtet werden. (Bsp. Waschbetonplatten, Glasbausteine, Zement Werkstoffe, Klinker und reflektierende Materialen)
– Holzbauweise und Holzhäuser sind zulässig.
– Großflächige Glasfassaden sind vor Vogelschlag zu schützen.

Einfriedungen sind gemäß Bebauungsplan wie folgt zu beachten:
– Straßenseitig sind naturbelassene oder hell lasierte Holzzäune mit senkrechter Lattung, Metallzäune ohne Spitzen, bis zu einer Höhe von 1,20m ab Mitte Gebäude, gemessen an der Straße zugewandten Seite, erlaubt. Ein Zaunsockel darf nicht gestellt werden.
– Mauern und Gabionen Wände dürfen an der Straße zugewandten Seite als Einfriedung nicht errichtet werden.
– Gartenseitig und zur Feldflur hingegen, sind Gabionen, Natursteinmauern und L-Stein Mauern, erlaubt. Auch zur Abfangung von Garagenzufahrten, welche an der Grundstücksgrenze errichtet werden. Die Höhe ist hierzu mit 0,30m vorgegeben.
Hier sind aber auch Laubgehölz- Hecken, freiwachsend oder geschnitten, mit einer Gesamthöhe von 2m zulässig.

Pflanzen & Bäume:
– Pro Parzelle ist je 300m² Grundstücksgröße ein Baum zu pflanzen. Dem Natur- und Umweltschutz geschuldet, sollte diese Bepflanzung aus einheimischen, mittel bis hochstämmige Gehölzen bestehen. Eine Liste mit möglichen Bäumen befindet sich im Bebauungsplan.

Hinweise:
Die Grundstücke sind im vorgesehenen Baufeld der geplanten Gebäude archäologisch untersucht und freigegeben. Werden in den Restflächen Nebengebäude oder eingebaute Pools geplant, sind diese Bereiche separat archäologisch zu untersuchen. Dies müsste mit den zuständigen Behörden (Kreisarchäologie Straubing-Bogen) vor Realisierung abgestimmt werden.

Haftungsausschluss:
Alle Angaben stammen vom Verkäufer. Die Firma Gerl Immobilien e. K. übernimmt daher keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Insbesondere die Angaben zur Wohnfläche, zur Nutzfläche und zur Aufteilung der Wohn- /Nutzfläche sind von uns nicht durch ein eigenes Aufmaß oder eine eigene Wohnflächenberechnung kontrolliert worden.

Grundrisse

Wie können wir Ihnen behilflich sein?

Herzlichen Dank für Ihre Anfrage.

Wir werden diese so schnell wie möglich bearbeiten.

Wie können wir Ihnen behilflich sein?
* Pflichtfeld